Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Gegenstand des Vertrages
(1) Die Tätigkeit von Hüser European Recruiting UG (nachfolgend: Hüser European Recruiting) umfasst die Personalvermittlung von Fach- und Führungskräften auf der Grundlage von konkreten Anforderungsprofilen innerhalb der EU. Die konkreten Anforderungsprofile wird die Hüser European Recruiting zusammen mit dem/der Auftraggeber/in festlegen. Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich daher, der Hüser European Recruiting eine möglichst vollständige und detaillierte Stellenbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
(2) Die Hüser European Recruiting berät den/die Auftraggeber/in, führt die Recherche im Bewerberpool der eigenen Datenbank durch, recherchiert über Kooperationspartner im In- und Ausland, über die offen zugänglichen Jobbörsen im Internet und über die Datenbanken der Agentur für Arbeit. Die Hüser European Recruiting übernimmt die Vorauswahl der Bewerbungsunterlagen, die Interviews mit den Bewerbern, die Koordinierung von Vorstellungsgesprächen und Probearbeitsterminen.
(3) Leistungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung werden seitens der Hüser European Recruiting ausdrücklich nicht erbracht.
(4) Für die Leistungen der Hüser European Recruiting gelten ausschließlich die nachfolgenden, Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Den Geschäftsbedingungen des/der Auftraggebers/in wird hiermit widersprochen.
§ 2 Datenschutz
Die Hüser European Recruiting überlässt dem/der Auftraggeber/in vertrauliche und nur für sie/ihn bestimmte Informationen zu den jeweiligen Bewerbungen. Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich, die überlassenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich daher insbesondere, die Daten der Bewerbung nicht missbräuchlich zu verwenden oder an Dritte weiter zu geben. Die Hüser - European Recruiting verpflichtet sich im Gegenzug, jeden Vermittlungsauftrag unter Wahrung vollkommener Vertraulichkeit durchzuführen.
§ 3 Honorar/Reisekosten
(1) Das Honorar der Hüser European Recruting wird für jeden einzelnen Auftrag gesondert zwischen der Hüser European Recruiting und dem/der Auftraggeberin – in Abhängigkeit von der/den zu besetzenden Position/en - individuell nach Art des Auftrages festgelegt und mit dem/der Auftraggeber/in im Vorfeld definiert und in dem Vermittlungsvertrag schriftlich fixiert.
(2) Der Honoraranspruch entsteht, wenn zwischen dem/der Auftraggeber/in und dem Bewerber ein Arbeitsvertrag oder eine sonstige, ein Beschäftigungsverhältnis begründende, Vereinbarung abgeschlossen worden ist. Mitursächlichkeit für die Begründung des Vertragsverhältnisses zwischen dem/der Bewerber/in und dem/der Auftraggeber/in genügt für die Entstehung des Honoraranspruches der Hüser European Recruiting. Unerheblich ist dabei der tatsächliche Beginn des Vertragsverhältnisses zwischen dem/der Auftraggeber/in und dem/der Bewerber/in.
(3) Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich, Hüser European Recruiting unverzüglich über den Abschluss eines Vertrages mit dem vorgeschlagenen Bewerbern schriftlich mitzuteilen. Sollte der/die Auftraggeber/in dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so ist Hüser European Recruiting trotzdem berechtigt, das vereinbarte Honorar dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen, sobald die Hüser European Recruiting von dem Vetragsverhältnis zwischen dem/der Auftraggeber/in und dem/der Bewerber/in Kenntnis erlangt, unabhängig vom tatsächlichen Beginn dieses Vertragsverhältnisses.
(4) Sonderleistungen wie z.B. anzeigengestützte Personalsuche in Printmedien oder die Durchführung von Eignungstests sind zwischen Hüser European Recruiting und dem/der Auftraggeber/in gesondert zu vereinbaren.
(5) Reisekosten die dem Bewerber in Verbindung mit einem Vorstellungsgespräch oder im Zusammenhang mit auf Wunsch des/der Auftraggebers/in vereinbarten Probearbeitsterminen anfallen, werden dem/der Auftraggeber/in gegen Einzelnachweis in Rechnung gestellt und seitens der Hüser European Recruiting unmittelbar an den/die Bewerber/in erstattet.
(6) Rechnungen der Hüser European Recruiting sind sofort und ohne Abzüge zur Zahlung fällig.
§ 4 Untervergabe von Leistungen
Die Hüser European Recruiting ist berechtigt, für die Leistungserbringung Dritte einzuschalten und den Auftrag ganz oder teilweise unter zu vergeben, sofern schutzwürdige Interessen des Kunden dadurch nicht beeinträchtigt werden.
§ 5 Laufzeit des Vertrages/Kündigung
(1) Der zwischen dem/der Auftraggeber/in und der Hüser European Recruiting geschlossene Vertrag zur Personalvermittlung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Der Vertrag zur Vermittlung von Personal kann von jeder Seite mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
(3) Kommt ein Arbeitsvertragoder eine sonstige, ein Beschäftigungsverhältnis begründende, Vereinbarungzwischen dem Auftraggeber und einem von Hüser European Recruiting vorgeschlagenen Bewerber nach Kündigung des Vermittlungsvertrages zustande, hat die Hüser European Recruiting Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Vermittlungshonorar gem. § 3.
§ 6 Gewährleistung / Haftungsausschluss
(1) Die Hüser European Recruiting haftet nicht für die Zuverlässigkeit, mangelnde Arbeitsleistung, Nichterscheinen am Arbeitsplatz oder eine durch andere Gründe bedingte, mangelhafte Leistung des/der vermittelten Bewerbers/in.
(2) Des Weiteren haftet die Hüser European Recruiting nicht für Schäden, die der/die Bewerber/in im Rahmen der Ausübung oder anlässlich seiner/ihrer Tätigkeit für den/die Auftraggeber/in verursacht. Nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages oder anderer Vereinbarungen zwischen dem/der Auftraggeber/in und dem/der Bewerber/in, die ein Beschäftigungsverhältnis begründet, geht die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung auf den/die Auftraggeber/in über. Für Schäden, die auf falschen oder unwahren Angaben durch den/die Bewerber/in, dem Verschweigen von relevanten Umständenseitens des/der Bewerbers/in im Rahmen des Vorstellungsgespräches bzw. einer Nichteignung des/der Bewerbers/in beruhen, ist jede Haftung ausgeschlossen.
(3) Im Übrigen haftet die Hüser European Recruiting nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 7 Garantie
(1) Sollte der durch die Hüser European Recruiting vermittelte Bewerber das Unternehmen des Auftraggeber innerhalb der ersten 3 Monate aus wichtigen Gründen, die nicht vom Auftraggeber zu vertreten sind, verlassen, so wird eine einmalige, neuerliche Bewerbersuche für die offene, identischen Stelle - lediglich unter der Berechnung der in § 3 Abs. 5 genannten Kosten - von Hüser European Recruiting betrieben. Die Bewerbersuche richtet sich dabei nach dem identischen, ursprünglichen Anforderungsprofil, das von der Hüser European Recruiting mit dem/der Auftraggeber/in ausgearbeitet wurde.
(2) Eine Rückerstattung des vereinbarten Honorars ist ausgeschlossen.
(3) Dies gilt im Falle eines Ausscheidens des Bewerbers aufgrund einer Kündigung durch den/die Auftraggeber/in nur, wenn die ausgesprochene Kündigung auf Gründen beruht, die eine personen- oder verhaltensbedingte Kündigung im Sinne des § 1 KSchG rechtfertigen würden.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Hüser European Recruiting.
Stand: April 2013